Die Ausbildung zum Magister - Magistra der Pharmazie

Zum
Studium der Pharmazie ist man erst nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
(Matura) an einer höher bildenden Schule berechtigt.
Die
vorgeschriebene Dauer für das Pharmaziestudium beträgt laut Studienplan
9 Semester. Im Normalfall werden jedoch 12 bis 14 Semester in Anspruch genommen.
Im Anschluss erfolgt die Diplomarbeit (wahlweise aus Pharmazeutischer Chemie,
Pharmakognosie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Bromatologie)
und gleich danach die Diplomprüfung.
Der feierliche Abschluss ist die Sponsion zum Magister/Magistra der Pharmazie
und die Übergabe des Diploms durch den akademischen Senat mit dem Versprechen
das Gelernte zum Wohle der Menschen und verantwortungsvoll auszuüben.
Der von der Hochschule kommende Magister der Pharmazie hat nun 1 Jahr Berufspraxis,
das so genannte Aspirantenjahr, unter der Aufsicht erfahrener Apotheker in einer
öffentlichen Apotheke zu absolvieren und legt danach die Fachprüfung
für den Apothekerberuf ab.
Nach 5 Jahren als angestellter Apotheker ist er berechtigt, sich selbständig
zu machen
und hat somit die Möglichkeit, die Konzession und Leitung einer bestehenden
Apotheke
zu übernehmen bzw. eine neue Apotheke unter gewissen Voraussetzungen zu eröffnen.
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